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BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 20.69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Feststellung der Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - Berücksichtigung von Allergien im Rahmen der Entscheidung über die Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen - Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei der Musterung von Wehrpflichtigen - Einlegung eines Rechtsmittels ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Ansbach, 15.11.1968 - 377 - I/68
- BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 20.69
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67
Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade - …
Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 20.69
Durch die im Zeitpunkt des verwaltungsgerichtlichen Urteils noch nicht vorliegende Entscheidung BVerwGE 31, 149 ist klargestellt worden, daß der Begriff "tauglich" (§ 8 a Abs. 1 WPflG) allein auf der Grundlage der gesetzlichen Regelung selbst und nicht auf der Grundlage der von Bundesminister der Verteidigung erlassenen Tauglichkeitsbestimmungen ZDv 46/1 zu überprüfen ist: "Tauglich" ist ein Wehrpflichtiger dann, wenn er individuell den zu erwartenden Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen ist. - BVerwG, 15.05.1964 - VII C 31.63
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 07.06.1972 - VIII C 20.69
Es hat sich bei dieser rechtlichen Würdigung des Falles auf die Entscheidung BVerwGE 18, 298 des früher in Wehrpflicht Sachen zuständig gewesenen VII. Senats des Bundesverwaltungsgerichts gestützt; der nunmehr in Wehrpflichtsachen zuständige erkennende Senat hat aber nachträglich klargestellt, daß die Richtlinien der ZDv 46/1 zwar wegen der verwerteten Erfahrungen beachtlich sind, jedoch nicht wie gesetzliche Vorschriften angewendet werden können, und das Gericht nicht der Aufgabe enthoben, sich selbst eine Überzeugung zu der Frage zu verschaffen (§ 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO), ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ableistung des Grundwehr dienst es erfüllt sind.
- VG Karlsruhe, 26.06.2002 - 5 K 2172/99
Abgelehnte Eingliederungshilfe für konduktive Therapie nach Petö
Zur Wahrnehmung der den Eltern als gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Kindes zustehenden Prozessführungsbefugnis genügt es jedoch, wenn ein Elternteil einen Rechtsbehelf einlegt, sofern der andere Elternteil darin einwilligt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.06.1972 - VIII C 20.69 -, Buchholz 310 § 138 Ziffer 4 VwGO Vertretung Nr. 1). - VG Karlsruhe, 25.06.2002 - 5 K 2172/99
Gewährung von Leistungen für eine teilstationäre Rehabilitationsmaßnahme für ein …
Zur Wahrnehmung der den Eltern als gesetzlicher Vertreter eines minderjährigen Kindes zustehenden Prozessführungsbefugnis genügt es jedoch, wenn ein Elternteil einen Rechtsbehelf einlegt, sofern der andere Elternteil darin einwilligt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.06.1972 - VIII C 20.69 -, Buchholz 310 § 138 Ziffer 4 VwGO Vertretung Nr. 1).